Wahlärztin
Als Wahlärztin besteht kein direkter Vertrag mit den Krankenkassen. Deshalb muss die Ordinationsgebühr vorerst vom Patienten ausgelegt werden. Aber es besteht die Möglichkeit, sich einen Großteil der bezahlten Summe von der Kasse zurückzuholen. Ich orientiere mich am sogenannten „Kassentarif“, jenes Honorar, das die Krankenkasse für die gleiche Leistung einem Krankenkassenarzt zahlen würde. Das heißt, Sie strecken diesen Betrag der Krankenkasse vor und bekommen einen Großteil des Honorars anschließend nach Abzug eines Selbstbehaltes von Ihrer Krankenkasse refundiert.
Abklärung sämtliche internistische Erkrankungen
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